PopKW als Landesverband der Pop-Musiker:innen und Träger des Festival-Bündnis MV verwaltet im Jahr 2024 einen Gagenfonds aus Mitteln der Kulturförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Gagenfonds soll Nachwuchs-Musiker:innen auf dem Weg ihrer Professionalisierung unterstützen und gleichzeitig Hürden in der vielfältigen Festivallandschaft abbauen, diesen Musiker:innen eine Bühne zu geben. Artists auf dem Weg der Professionalisierung aus dem Pop-Bereich (alle Genres) aus MV können Förderung als Zuschuss zur Gage erhalten, wenn sie in der Saison 2024 für Pop-Festivals in Mecklenburg-Vorpommern gebucht werden. Festivals in MV können für das Booking dieser Artists einen Produktionskostenzuschuss erhalten.
Bewerbungen können auf der Antragsplattform von Kultur Land MV digital eingereicht werden.
Der Gagenfonds ist ein Projekt von PopKW und wird gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern.
FAQ Festivalsgagenfonds
Dies sind die wichtigsten Fragen von Festivals und Artists rund um den Gagenfonds
FAQ Artists
Kriterien für die Antragsberechtigung
Um am Programm des Festivalgagenfonds teilzunehmen, müssen Artists folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestens zwei eigene Veröffentlichungen bzw. professionell veröffentlichte DJ-Mixe.
- Die letzte Veröffentlichung sollte nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
- Es müssen mindestens schon fünf Auftritte stattgefunden haben
- Eine Social-Media-Präsenz muss vorhanden sein.
- Mindestens ein Bandmitglied muss in Mecklenburg-Vorpommern wohnhaft sein.
- Die Band bzw. der/die Künstler*in muss sich zur demokratischen Grundordnung bekennen.
- Es handelt sich um eine Nachwuchsförderung – der / die Antragsteller*in darf nicht über 40 Jahre alt sein.
Wer ist mit Artists gemeint?
Bands, Gruppen, Künstler*innen, Künstlerische DJs, Kollektive, die Popmusik im weitesten Sinne machen.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird im digitalen Antragstool gestellt. Zu finden unter folgendem Link: https://antrag.kultur-land-mv.de/gagenfonds-artists
Bis wann ist die Antragsfrist?
Für Bands und Künstler*innen geht die Antragsfrist bis zum 15.04.2024
Wann erfahre ich, ob mein Antrag angenommen wurde bzw. ob ich Teil des Programms sein kann?
Spätestens 14 Tage nach Ende der Antragsfrist erhält die / der Antragsteller*in eine Information darüber, ob der Antrag angenommen wurde und ob sie / er Teil des Programms sein kann.
Wer entscheidet über die Annahme der Anträge?
Die Annahme der Anträge erfolgt anhand der oben genannten Kriterien (Antragsberechtigung). Anhand des Weges der Professionalisierung, künstlerischer Qualität, Diversität und Kapazität des Programms entscheidet darüber hinaus eine PopKW-Jury über die Förderung.
Wie viele Auftritte kann ich über den Festivalgagenfonds spielen?
Die Anzahl der möglichen Bookings richtet sich nach dem Interesse der teilnehmenden Festivals. Die PopKW kann euch keine Auftritte versprechen oder zusichern. Ihr erhaltet nach der Antragsgenehmigung eine Liste der teilnehmenden Festivals mit den dazugehörigen Kontakten. Dementsprechend müsst ihr euch eigenständig um die Auftritte kümmern oder das jeweilige Festival spricht euch an.
Jeder Auftritt muss seitens PopKW (Projektleitung Festivalgagenfonds) via E-Mail freigegeben werden.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Nach der Antragsgenehmigung erhaltet ihr im digitalen Antragstool einen Honorarvertrag. Dieser Vertrag gilt als Abrechnung. Pro möglich gemachten Auftritt erhaltet ihr eine Gage von 250 Euro pro Bandmitglied, der nach dem Auftritt und der Dokumentation überwiesen wird. Die Versteuerung (u.a. ob mit oder ohne MwSt. müsst ihr eigenständig übernehmen.)
Was ist mit zusätzlichen Kosten?
Neben der Gage können wir keine weiteren Kosten übernehmen. Entweder übernehmt ihr diese selbst bzw. besprecht eine mögliche Kostenübernahme mit dem jeweiligen Festival.
Dazu gehören auch Reisekosten oder Kosten für die Übernachtung.
Dürfen auch DJs an dem Programm teilnehmen?
Ja. Sofern es sich um „Künstlerische DJs“ handelt. Das heißt, sie spielen nicht nur einen Tonträger ab. Unter Verwendung von Tonträgern und technischen Hilfsmitteln mischen sie verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammen (siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.08.2005, Az. V R 50/04).
Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben. Folgende Kriterien sprechen für eine Tätigkeit, die unter die Definition „künstlerische DJs“ fällt:
- DJ-Künstler:innen erhalten eine Gage;
- sie veröffentlichen ihre Werke auf Tonträgern;
- DJ-Künstler:innen treten auch außerhalb von Diskotheken auf, z. B. auf öffentlichen Veranstaltungen oder bei Radiosendern;
- sie haben ein eigenes Künstler:innenprofil im Internet (Facebook, Soundcloud, Resident Advisor o.ä.);
- ihre Veranstaltungen sind ein eigener Programmpunkt.
Was zählt als professionell veröffentlichter DJ-Mix ?
DJ-Mixe müssen für jedermann zugänglich sein und auf unabhängigen Podcastreihen veröffentlicht (z.B. Resident Advisor). Veröffentlichungen auf eigenen Accounts zählen nicht.
Wo kann ich mich melden, wenn ich weitere Informationen zu dem Programm haben möchte?Bei weiteren Fragen bzw. Nachfragen könnt ihr euch bei der Projektleitung Daniel Nitsch unter daniel.nitsch@popkw.de melden.
FAQ FESTIVALS
Kriterien für die Antragsberechtigung
Um an dem Programm des Festivalgagenfonds teilzunehmen müssen folgende Kriterien seitens des jeweiligen Festivals erfüllt sein:
- Veranstaltungsort des Festivals im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
- Sitz des Veranstalters (Verein, Firma, Einzelperson) in Mecklenburg-Vorpommern
- Das Festival muß mindestens schon einmal stattgefunden haben
- Das Festival sollte für alle Menschen zugänglich sein (Keine geschlossenen Gemeinschaften)
- Die durchschnittliche Gästezahl der letzten Jahre sollte mindestens 500 Gäste betragen. (Ausgenommen davon sind Festivals, die ausschließlich im Nachwuchsbereich (Schüler, Studenten) organisiert werden.)
- Das Festivals muss zu den demokratischen Grundwerten stehen.
- Das Festival sollte die Diversität auf den Festivalbühnen fördern.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird im digitalen Antragstool gestellt. Zu finden unter folgendem Link: antrag.kultur-land-mv.de/gagenfonds-festivals
Bis wann ist die Antragsfrist?
Für Festival geht die Antragsfrist bis zum 15.01.2024
Wann erfahre ich, ob mein Antrag angenommen wurde bzw. ob ich Teil des Programms sein kann?
Spätestens 14 Tage nach Ende der Antragsfrist erhält das Festival eine Information darüber, ob der Antrag angenommen wurde und ob es Teil des Programms sein kann.
Wer entscheidet über die Annahme der Anträge?
Die Annahme der Anträge erfolgt anhand der oben genannten Kriterien und wird von einer Jury seitens PopKW bewertet.
Wie viele Bands kann ich über den Gagenfonds auf meine Bühnen buchen?
Nach der Bewilligung des Antrags erhaltet ihr dazu eine genaue Information. Die Anzahl der möglichen Bookings richtet sich nach der Summe der teilnehmenden Festivals und der jeweiligen Festivalgröße.
Woher weiß ich, welche Bands ich buchen kann?
Der Festivalgagenfonds richtet sich vorrangig an Bands und Künstler*innen, die auf dem Weg der Professionalisierung sind. Die Bands und Künstler*innen können sich bis zum 15.04.2024 für den Festivalgagenfonds bewerben und müssen dafür auch eigene Kriterien erfüllen. Dazu gehört unter anderem der Wohnsitz mindestens eines Bandmitgliedes in Mecklenburg-Vorpommern.
Ihr bekommt von uns regelmäßig ein Update, welche Bands und Künstler*innen Kooperationsverträge im Festivalgagenfonds geschlossen haben.
Zudem könnt ihr bis zum 15.04.2024 auch Bands und Künstler*innen, die ihr buchen wollt, dazu motivieren sich für den Festivalgagenfonds zu bewerben.
Jeder Auftritt muss seitens PopKW (Projektleitung Festivalgagenfonds) via E-Mail freigegeben werden.
Darf ich auch DJs im Rahmen des Programms buchen?
Ja. Sofern es sich um „Künstlerische DJs“ handelt. Das heißt, sie spielen nicht nur einen Tonträger ab. Unter Verwendung von Tonträgern und technischen Hilfsmitteln mischen sie verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammen (siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.08.2005, Az. V R 50/04).
Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben. Folgende Kriterien sprechen für eine Tätigkeit, die unter die Definition „künstlerische DJs“ fällt:
- DJ-Künstler:innen erhalten eine Gage;
- sie veröffentlichen ihre Werke auf Tonträgern;
- DJ-Künstler:innen treten auch außerhalb von Diskotheken auf, z. B. auf öffentlichen Veranstaltungen oder bei Radiosendern;
- sie haben ein eigenes Künstler:innenprofil im Internet (Facebook, Soundcloud, Resident Advisor o.ä.);
- ihre Veranstaltungen sind ein eigener Programmpunkt.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Nach der Antragsgenehmigung erhaltet ihr im digitalen Antragstool einen Kooperationsvertrag. Dieser Vertrag ist die Basis für die Abrechnung. Pro möglich gemachten Auftritt erhaltet ihr einen Produktionskostenzuschuss von 250 Euro, der nach dem Auftritt und der Dokumentation überwiesen wird. Die Versteuerung (u.a. ob mit oder ohne MwSt. übernimmt das Festival eigenständig.)
Der Festivalgagenfonds bezuschusst zudem die Gage der Artists. Wenn das Festival darüber hinaus eine Gage zahlt, ist das sehr zu begrüßen.
Wie muß ich die Artists betreuen?
Die Artists müssen nach einem professionellem Standard betreut werden. Dazu gehört unter anderem Tontechnik, Lichttechnik, Catering und ggf. auch eine Übernachtung. Die Kosten dafür muss das Festival eigenständig tragen.
Wo kann ich mich melden, wenn ich weitere Informationen zu dem Programm haben möchte?
Bei weiteren Fragen bzw. Nachfragen könnt ihr euch bei der Projektleitung Daniel Nitsch unter daniel.nitsch@popkw.de melden.