Clubgagenfonds

PopKW als Landesverband der Pop-Musiker:innen verwaltet im Jahr 2024 einen Gagenfonds aus Mitteln der Kulturförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Gagenfonds soll Nachwuchs-Musiker:innen auf dem Weg ihrer Professionalisierung unterstützen und gleichzeitig Hürden in der vielfältigen Clubkultur abbauen, diesen Musiker:innen eine Bühne zu geben. Artists auf dem Weg der Professionalisierung aus dem Pop-Bereich (alle Genres) aus MV können Förderung als Zuschuss zur Gage erhalten, wenn sie in der Saison 2024 für Clubs und Musikspielstätten in Mecklenburg-Vorpommern gebucht werden. Clubs und Musikspielstätten in MV können für das Booking dieser Artists einen Produktionskostenzuschuss erhalten.

Bewerbungen können auf der Antragsplattform von Kultur Land MV digital eingereicht werden.

Der Gagenfonds ist ein Projekt von PopKW und wird gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern.


FAQ Clubrotation für LIVESPIELSTÄTTEN, CLUBS, VERANSTALTER*INNEN


Kriterien für die Antragsberechtigung

Um an dem Programm des Clubgagenfonds teilzunehmen müssen folgende Kriterien seitens der/des jeweilige*n Livespielstätte, Clubs oder Veranstalter*in erfüllt sein:

  1. Veranstaltungsort befindet sich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
  2. Sitz der Livespielstätte, des Clubs oder der/des Veranstaler*in (Verein, Firma, Einzelperson) liegt in Mecklenburg-Vorpommern
  3. Die Livespielstätte, der Club, die Veranstaltung sollte für alle Menschen zugänglich sein (Keine geschlossenen Gemeinschaften)
  4. Die realistisch erwartbare Gästezahl sollte mindestens 50 Gäste betragen.
  5. Die Livespielstätte, der Club oder der/die Veranstalter*in muss zu den demokratischen Grundwerten stehen.
  6. Die Livespielstätte, der Club oder der/die Veranstalter*in sollte die Diversität auf den Bühnen fördern.
  7. Als Veranstaltungsort / Spielstätte sind zugelassen: Musikclub, Musikbar/Musikcafé, Veranstaltungs-Konzerthalle, Jazzclub, Soziokulturelle Zentren / Jugendzentren, Offspaces Indoor

Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird im digitalen Antragstool gestellt. Zu finden unter folgendem Link: Der Link ist ab dem 17.07.2024 verfügbar.

Antragszeiträume:
– Runde 1 (Bookings im Jahr 2024): 17.07.2024 – 25.08.24
– Runde 2 (Bookings im Jahr 2025) 01.10.2024 – 17.11.2024.
Hinweis:  Wessen Antrag in Runde 1 bewilligt wurde, ist automatisch für Runde 2 zugelassen und kann auch Acts für 2025 buchen, ohne sich erneut in Runde 2 bewerben zu müssen.


Wann erfahre ich, ob mein Antrag angenommen wurde bzw. ob ich Teil des Programms sein kann?

Spätestens einen Monat nach Ende der Antragsfrist erhält die Livespielstätte, der Club oder der/die Veranstalter*in eine Information darüber, ob der Antrag angenommen wurde und ob es Teil des Programms sein kann.

Wer entscheidet über die Annahme der Anträge?

Anhand der o.g. Kriterien, der eingereichten Daten und Kapazität des Programms entscheidet darüber hinaus eine PopKW-Jury über die Bewilligung des Antrages.

Wozu berechtigt ein bewilligter Antrag?
Ist Euer Antrag bewilligt, könnt Ihr Bookings einreichen. Das bedeutet aber nicht, dass alle eingereichten Bookings auch genehmigt werden. Die Kapazität des Programms ist begrenzt.

In welchen Zeitraum müssen die Bookings stattfinden?
Für Runde 1 müssen die Bookings im Zeitraum 01.09.-31.12.2024 stattfinden. Für Runde 2 müssen die Bookings im Zeitraum 01.01.-31.05.2025 stattfinden.

Wie viele Acts kann ich über den Clubgagenfonds auf meine Bühnen buchen?
Nach der Bewilligung des Antrags erhaltet ihr dazu eine genaue Information.

Woher weiß ich, welche Acts ich buchen kann?
Der Clubgagenfonds richtet sich vorrangig an Bands und Künstler*innen, die auf dem Weg der Professionalisierung sind. Er versteht sich als Nachwuchsförderung. Die Bands und Künstler*innen können sich vom 17.07.2024 bis zum 30.04.2025 für den Festivalgagenfonds bewerben und müssen dafür auch eigene Kriterien erfüllen. Dazu gehört unter anderem der Wohnsitz mindestens eines Bandmitgliedes in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser Wohnsitz muss jedoch außerhalb der Stadt liegen in der sich eure Veranstaltung bzw. eure Musikspielstätte befindet, welche die Bands bucht.

Ihr bekommt von uns regelmäßig ein Update, welche Bands und Künstler*innen Kooperationsverträge im Clubgagenfonds geschlossen haben. 

Zudem könnt ihr auch Bands und Künstler*innen, die ihr buchen wollt, dazu motivieren sich für den Clubgagenfonds zu bewerben.

WICHTIG: Jeder Auftritt muss seitens PopKW (Projektleitung Festivalgagenfonds) via E-Mail freigegeben werden.

Darf ich auch DJs im Rahmen des Programms buchen?
Ja. Sofern es sich um „Künstlerische DJs“ handelt. Das heißt, sie spielen nicht nur einen Tonträger ab. Unter Verwendung von Tonträgern und technischen Hilfsmitteln mischen sie verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammen (siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.08.2005, Az. V R 50/04).

Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben. Folgende Kriterien sprechen für eine Tätigkeit, die unter die Definition „künstlerische DJs“ fällt:

  • DJ-Künstler:innen erhalten eine Gage;
  • sie veröffentlichen ihre Werke auf Tonträgern;
  • DJ-Künstler:innen treten auch außerhalb von Diskotheken auf, z. B. auf öffentlichen Veranstaltungen oder bei Radiosendern;
  • sie haben ein eigenes Künstler:innenprofil im Internet (Facebook, Soundcloud, Resident Advisor o.ä.);
  • ihre Veranstaltungen sind ein eigener Programmpunkt.

Wie erfolgt die Abrechnung?
Nach der Antragsgenehmigung erhaltet ihr im digitalen Antragstool einen Kooperationsvertrag. Dieser Vertrag ist die Basis für die Abrechnung. Pro möglich gemachten Auftritt erhaltet ihr einen Produktionskostenzuschuss von 200 Euro, der nach dem Auftritt und der von Euch eingereichten Dokumentation und eurer Rechnungsstellung überwiesen wird. Die Versteuerung (u.a. ob mit oder ohne MwSt.) müsst ihr eigenständig übernehmen. Die 200 Euro sind als Bruttobetrag zu verstehen. Der Clubgagenfonds bezuschusst die Gage der Artists. Wenn das ihr darüber hinaus eine Gage zahlt, ist das sehr zu begrüßen.

Wie muss ich die Artists betreuen?
Die Artists müssen nach einem professionellem Standard betreut werden. Dazu gehört unter anderem Tontechnik, Lichttechnik, Catering und ggf. auch eine Übernachtung. Die Kosten dafür müsst ihr eigenständig tragen.

Wo kann ich mich melden, wenn ich weitere Informationen zu dem Programm haben möchte?
Bei weiteren Fragen bzw. Nachfragen könnt ihr euch bei der Projektleitung Daniel Nitsch unter daniel.nitsch@popkw.de melden.

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FAQ Clubrotation für Artists

Kriterien für die Antragsberechtigung
Um am Programm des Festivalgagenfonds teilzunehmen, müssen Artists folgende Kriterien erfüllen:

  1. Eine Social-Media-Präsenz muss vorhanden sein.
  2. Mindestens ein Bandmitglied muss in Mecklenburg-Vorpommern wohnhaft sein.
  3. Die Band bzw. der/die Künstler*in muss sich zur demokratischen Grundordnung bekennen.
  4. Es handelt sich um eine Nachwuchsförderung – der / die Antragsteller*in darf nicht über 45 Jahre alt sein.
  5. Der Wohnort des in MV wohnhaften Actmitgliedes, dass den Antrag stellt, darf nicht in der Stadt wohnen, in der die Musikspielstätte bzw. der Veranstalter den Act bucht. Clubroation eben!

Wer ist mit Artists gemeint?
Bands, Gruppen, Künstler*innen, Künstlerische DJs, Kollektive, die Popmusik im weitesten Sinne machen.

Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird im digitalen Antragstool gestellt. Zu finden unter folgendem Der Link ist ab dem 17.07.2024 verfügbar.

Antragszeitraum:
17.07.2024 – 30.04.25, better be fast 🙂

Wann erfahre ich, ob mein Antrag angenommen wurde bzw. ob ich Teil des Programms sein kann?
Spätestens einen Monat Einreichung erhält die / der Antragsteller*in eine Information darüber, ob der Antrag angenommen wurde und ob sie / er Teil des Programms sein kann.


Wer entscheidet über die Annahme der Anträge?

Die Annahme der Anträge erfolgt anhand der oben genannten Kriterien (Antragsberechtigung). Anhand der eingereichten Daten, Diversität und Kapazität des Programms entscheidet darüber hinaus eine PopKW-Jury über die Bookingberechtigung bei Clubrotation.

In welchen Zeitraum müssen die Bookings stattfinden?
Für Runde 1 müssen die Bookings im Zeitraum 01.09.-31.12.2024 stattfinden. Für Runde 2 müssen die Bookings im Zeitraum 01.01.-31.05.2025 stattfinden.

Wie viele Auftritte kann ich über den Clubgagenfonds spielen?
Die Anzahl der möglichen Bookings richtet sich nach dem Interesse der teilnehmenden Livespielstätten, Clubs und Veranstalter*innen. Die PopKW kann euch keine Auftritte versprechen oder zusichern. Ihr erhaltet nach der Antragsgenehmigung eine Liste der teilnehmenden Livespielstätten, Clubs und Veranstalter*innen mit den dazugehörigen Kontakten. Dementsprechend müsst ihr euch eigenständig um die Auftritte kümmern oder die jeweilige Livespielstätte, Club oder Veranstalter*in spricht euch an.

Jeder Auftritt muss seitens PopKW (Projektleitung Festivalgagenfonds) via E-Mail freigegeben werden.

Wie erfolgt die Abrechnung?
Nach der Antragsgenehmigung erhaltet ihr im digitalen Antragstool einen Honorarvertrag als Basis für die Abrechnung. Nach eurem Auftritt ladet ihr eure Rechnung und einen Sachbericht hoch. Pro möglich gemachten Auftritt erhaltet ihr eine Gage von 200 Euro pro Bandmitglied, die nach dem Auftritt und der Dokumentation anhand der Rechnungsdaten überwiesen wird. Die Versteuerung (u.a. ob mit oder ohne MwSt.) müsst ihr eigenständig übernehmen. Die 200 Euro sind als Bruttobetrag zu verstehen. Die Überweisung erfolgt erst, wenn der Sachbericht vollständig ausgefüllt und die Rechnung ordnungsgemäß gestellt wurde.

Was ist mit zusätzlichen Kosten?
Neben der Gage können wir keine weiteren Kosten übernehmen. Entweder übernehmt ihr diese selbst bzw. besprecht eine mögliche Kostenübernahme mit der jeweiligen Lievespielstätte, Club oder Veranstalter*in.

Dazu gehören auch Reisekosten oder Kosten für die Übernachtung.

Dürfen auch DJs an dem Programm teilnehmen?

Ja. Sofern es sich um „Künstlerische DJs“ handelt. Das heißt, sie spielen nicht nur einen Tonträger ab. Unter Verwendung von Tonträgern und technischen Hilfsmitteln mischen sie verschiedene Musikstücke zu neuen Klangbildern und Kompositionen zusammen (siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.08.2005, Az. V R 50/04).

Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben. Folgende Kriterien sprechen für eine Tätigkeit, die unter die Definition „künstlerische DJs“ fällt:

  • DJ-Künstler:innen erhalten eine Gage;
  • sie veröffentlichen ihre Werke auf Tonträgern;
  • DJ-Künstler:innen treten auch außerhalb von Diskotheken auf, z. B. auf öffentlichen Veranstaltungen oder bei Radiosendern;
  • sie haben ein eigenes Künstler:innenprofil im Internet (Facebook, Soundcloud, Resident Advisor o.ä.);
  • ihre Veranstaltungen sind ein eigener Programmpunkt.

Wo kann ich mich melden, wenn ich weitere Informationen zu dem Programm haben möchte?

Bei weiteren Fragen bzw. Nachfragen könnt ihr euch bei der Projektleitung Daniel Nitsch unter daniel.nitsch@popkw.de melden.